Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - L 6 AS 949/10 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 02.06.2010 - S 11 AS 1076/10
- SG Detmold, 04.06.2010 - S 11 AS 1076/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - L 6 AS 949/10 B ER
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - L 6 AS 1210/10
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - L 6 AS 949/10
Können ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, in Breith 2005, 803).Wenngleich die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers (und damit der Anordnungsanspruch) Zweifeln begegnet, so wäre - bei weiter laufendem Verwaltungsverfahren - im Rahmen einer Folgenabwägung dem existentiellen Bedürfnis des Antragstellers am Erhalt seiner Wohnung gegenüber den finanziellen Nachteilen des Antragsgegners im Eilverfahren der Vorrang zu geben (vgl. zur Folgenabwägung BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05).
- BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R
Sozialgeld - Mehrbedarf bei Gehbehinderung - Kind vor Vollendung des 15. …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - L 6 AS 949/10
Das Meistbegünstigungsprinzip erlaubt es lediglich, Anträge bzw. Rechtsbehelfe, die gestellt worden sind, so auszulegen, dass das in diesen enthaltene Begehren des Antragstellers möglichst weitgehend zum Tragen kommt (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 06.05.2010, B 14 AS 3/09 R in juris). - BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B
Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - L 6 AS 949/10
Für die Glaubhaftmachung genügt es, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund überwiegend wahrscheinlich sind (vgl. BSG, Beschluss vom 08.08.2001, B 9 V 23/01 B, in SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).
- BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B
Widerlegung des Urkundsbeweises einer Postzustellungsurkunde
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - L 6 AS 949/10
Der Antragsteller kann den durch die Urkunde erzeugten Beweis nur durch einen Gegenbeweis erschüttern, d.h. durch den Beweis eines anderen als des in der Zustellungsurkunde bezeugten Geschehensablaufs (BSG, Beschluss vom 13.11.2008, B 13 R 138/07 B in juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 19 B 45/09
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - L 6 AS 949/10
Eine solche Bindungswirkung schließt die Zuerkennung von Leistungen im Hauptsacheverfahren und damit erst recht in dem diesem vorgeschalteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus, weil im Eilverfahren nicht mehr erlangt werden kann, als im Hauptsacheverfahren (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 12.03.2009, L 19 B 45/09 AS ER; Beschluss vom 09.07.2009, L 7 B 132/09 AS ER;… Keller, a.a.O., § 86b Rn 26 d). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - L 7 B 132/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - L 6 AS 949/10
Eine solche Bindungswirkung schließt die Zuerkennung von Leistungen im Hauptsacheverfahren und damit erst recht in dem diesem vorgeschalteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus, weil im Eilverfahren nicht mehr erlangt werden kann, als im Hauptsacheverfahren (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 12.03.2009, L 19 B 45/09 AS ER; Beschluss vom 09.07.2009, L 7 B 132/09 AS ER;… Keller, a.a.O., § 86b Rn 26 d).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Anders als noch vor Klageerhebung ist nach Rechtshängigkeit der Klage kein weiteres aktives Handeln des Vermieters mehr erforderlich, um einen Räumungstitel und damit die Berechtigung zu erlangen, Wohnungslosigkeit des Mieters unmittelbar herbeizuführen (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 16.09.2010 - L 6 AS 949/10 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Anders als noch vor Klageerhebung ist nach Rechtshängigkeit der Klage kein weiteres aktives Handeln des Vermieters mehr erforderlich, um einen Räumungstitel und damit die Berechtigung zu erlangen, Wohnungslosigkeit des Mieters unmittelbar herbeizuführen (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 16.09.2010 - L 6 AS 949/10 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2011 - L 6 AS 1002/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eine solche Bindungswirkung schließt die Zuerkennung von Leistungen im Hauptsacheverfahren und damit erst recht in dem diesem vorgeschalteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus, weil im Eilverfahren nicht mehr erlangt werden kann, als im Hauptsacheverfahren (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 04.04.2011 - L 6 AS 2060/10 B ER; Beschluss vom 16.09.2010 - L 6 AS 949/10 B ER; ebenso LSG NRW, Beschluss vom 12.03.2009 - L 19 B 45/09 AS ER; Beschluss vom 09.07.2009 - L 7 B 132/09 AS ER;… Keller, a.a.O., § 86b Rn 7, 26 d).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2012 - L 12 AS 2084/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Anders als noch vor Klageerhebung ist nach Rechtshängigkeit der Klage kein weiteres aktives Handeln des Vermieters mehr erforderlich, um einen Räumungstitel und damit die Berechtigung zu erlangen, Wohnungslosigkeit des Mieters unmittelbar herbeizuführen (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 16.09.2010 - L 6 AS 949/10 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - L 12 AS 270/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eine solche Bindungswirkung schließt die Zuerkennung von Leistungen im Hauptsacheverfahren und damit erst recht in dem diesem vorgeschalteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus, weil im Eilverfahren nicht mehr erlangt werden kann, als im Hauptsacheverfahren (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 14.12.2011 - L 12 AS 1629/11 B ER; ebenso LSG NRW Beschluss vom 16.09.2010 - L 6 AS 949/10 B ER; Beschluss vom 12.03.2009 - L 19 B 45/09 AS ER; Beschluss vom 09.07.2009 - L 7 B 132/09 AS ER;… Keller, a.a.O., § 86b Rn 7, 26 d). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - L 6 AS 2060/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eine solche Bindungswirkung schließt die Zuerkennung von Leistungen im Hauptsacheverfahren und damit erst recht in dem diesem vorgeschalteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus, weil im Eilverfahren nicht mehr erlangt werden kann, als im Hauptsacheverfahren (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 27.09.2010 - L 6 AS 1099/10 ER; Beschluss vom 16.09.2010 - L 6 AS 949/10 B ER; ebenso LSG NRW - Beschluss vom 12.03.2009 - L 19 B 45/09 AS ER; Beschluss vom 09.07.2009 - L 7 B 132/09 AS ER;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86b Rn 26 d). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - L 6 AS 1099/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Eine solche Bindungswirkung schließt die Zuerkennung von Leistungen im Hauptsacheverfahren und damit erst recht in dem diesem vorgeschalteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus, weil im Eilverfahren nicht mehr erlangt werden kann, als im Hauptsacheverfahren (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 16.09.2010, L 6 AS 949/10 B ER; ebenso LSG NRW, Beschluss vom 12.03.2009, L 19 B 45/09 AS ER; Beschluss vom 09.07.2009, L 7 B 132/09 AS ER;… Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86b Rn 26 d).